Als Freiberufler bin ich nicht an das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gebunden und kann mich ohne Einschränkungen Ihren Erfordernissen anpassen. Doppeldienste oder Arbeitszeiten von täglich über 10 Stunden sind problemlos möglich.
Ich arbeite bedarfsorientiert, bin deutschlandweit flexibel einsetzbar und kann Ihnen meine Dienstleistungen in zahlreichen Fachgebieten der Pflege und Betreuung anbieten.
Meine Rechnungen sind für Sie als Auftraggeber
voll steuerlich absetzbar.
Bei Ausübungen von
Tätigkeiten im Rahmen des Krankenpflegegesetzes,
sind meine Leistungen nach § 4 Nr. 14 des UStG von der
umsatzsteuer befreit.
Es werden Ihnen nur die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden in Rechnung gestellt.
Meine Dienstleistungen sind exakt berechenbar, überschaubar und nachvollziehbar.
Sie bezahlen keine Lohnnebenkosten und keine Sozialabgaben.
Ihnen entstehen keine Kosten der Lohnfortzahlung im Krankheits- oder Urlaubsfall.
Sie bezahlen keine Zusatzvergütung wie Weihnachts- und Urlaubsgeld.
Sie bezahlen keine Sonderzuwendungen für Vermögenswirksame und Altersvorsorgewirksame Leistungen.
Sie haben keine Fortbildungskosten. Ich kümmere mich um meine Qualifizierung selbstständig.
Ich verfüge über eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung.
Krankheits- oder urlaubsbedingte Ausfälle von Mitarbeitern können Sie mit mir abfedern.